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Breites, dreigeschossiges und traufständiges Fachwerkhaus aus verschiedenen Jahrhunderten, Erdgeschoss in kräftigem Gebälk auf 1668 datiert, erstes Obergeschoss wohl 18. Jahrhundert, zweites Obergeschoss mit Erker und Zwerchhaus aus dem späten 19. Jahrhundert. Flach geneigtes Satteldach mit breitem Ortgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |