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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
  • Töpfergasse 5
  • Stadtschreiberei 1
Reste der ehemalige Klosterkirche
Flur: 1
Flurstück: 275/1, 276/1

Die Kirche des Franziskanerklosters wurde ab 1822 weitgehend abgerissen, um einem Schulneubau Platz zu machen. Die Reste sind in diesem Wohnhaus sichtbar.

Dreigeschossiger Massivbau aus dem 19. Jahrhundert unter Verwendung der Nordwand der Klosterkirche aus dem 13. Jahrhundert. Drei Gewände der hohen, rundbogigen Kirchenfenster sind als letzter Kirchenrest erkennbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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