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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert. Im Obergeschoss drei Fensterachsen, im Erdgeschoss zusätzlich Hauserschliessung in der Aussenachse über kleine Sandsteintreppe zwischen zwei bauzeitlichen Sandsteinwangen und zweiflügelige Tür mit Oberlicht. Tief liegender Kellereingang zur Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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