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Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit weitgehend massivem Erdgeschoss, im Türsturz auf 1825 datiert. Schlichtes Fachwerkobergeschoss mit vier Fenstern, die drei westlichen gekuppelt. Tür- und Fenstergewände in Sandstein, Erschliessung in der Mittelachse mit zweiflügeliger Kassettentür in klassizistischen Formen und darüber angeordnetem Oberlicht. Satteldach mit profiliertem Ortgang und Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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