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Dreigeschossiges und giebelständiges Fachwerkwohnhaus aus dem 18. Jahrhundert mit älterer Brandmauer, am Absatz auf 1564 datiert. Zwei Obergeschosse zu drei Fensterachsen in kräftigem Gebälk, das zweite Obergeschoss auf profilierten Knaggen stark vorkragend. Satteldach mit Aufschiebling.
In der Erschliessungsachse Holztür mit alten Längbändern und Verriegelung in Zweitverwendung. Das Haus wurde 1995 renoviert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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