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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert zwischen gotischen Brandmauern. Durch den Rücksprung des Nachbarhauses in der Traufwand vier große Konsolsteine im Erdgeschoss und ein spätgotisches Vorhangfenster in Höhe des ersten Obergeschosses sichtbar. Fassade im Erdgeschoss in Sandsteinquadern im 19. Jahrhundert vorgesetzt, das erste Obergeschoss ehemals stark vorkragend, evtl. auf schmaler offener Halle abgelastet. Krüppelwalmdach mit Aufschiebling und Firstzier, altes Kellergewölbe mit Eingang in der westlichen Seitenachse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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