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Dreigeschossiger und traufständiger Barockbau in Sichtfachwerk aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, die vier Fensterachsen zu Fensterbändern angeordnet. In der Mittelachse breite, zwerchhausartige Gaube mit Ladeluke und Taubenschlag. Satteldach mit Aufschiebling und profiliertem Ortgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |