Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreigeschossiges, traufständiges und dreiachsiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit älterem Erdgeschoss. Zwei hohe Obergeschosse in konstruktivem Fachwerk, das vermutlich verputzt war und nur die spätklassizistische Dekoration aus ehemals farbigen Scheiben auf den beiden Rähmzonen sehen ließ.
Satteldach mit Aufschiebling, am Ortgang vergrößerter Klötzchenfries, in der Mittelachse eine ehemalige Ladeluke.
An der Rückseite des Hauses zum "Höfchen“ hin hat sich ein spätgotisches Vorhangfenster des Vorgängerbaus erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |