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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem, verputztem Kellersockel, am Gebälk auf 1781 datiert. Das Sichtfachwerk mit Mannfiguren an Traufseite und Eckständern im Obergeschoss, Satteldach mit Aufschiebling. Erschließung asymmetrisch an der Traufseite über eine zweiläufige Außentreppe mit integriertem Kellerhals, die beiden kleinen Flurfenster seitlich der Haustür original. Die alte dreizonige Gliederung mit fünf Fensterachsen hat sich im Erdgeschoss erhalten, ebenso sind die Lage und Größe der Fenster unverändert.
Schönes und gut erhaltenes Beispiel eines ortstypischen, großen Bauernhauses
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |