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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Historischer Gasthof in barocken Formen von 1778 in markanter Ecklage. Repräsentatives, zweigeschossiges Fachwerkgebäude auf Sandsteinkeller, Geschosse in Zierfachwerk mit Mannfiguren, negativen Rauten, Feuerböcken mit Nasen, Balustern. Schiefergedecktes Manssarddach mit Gauben. Im Erdgeschoss traufseitig eingezogene Loggia mit zwei Holzstützen in Balusterform, die Konsolen mit schmalem Zackenbanddekor. Im Keller zwei parallele Tonnengewölbe.
Anschließend Tanzsaal mit großen Fenstern im Obergeschoss. Von der Freigerichtstraße aus zugänglicher, rundbogiger Kellereingang. Das Anwesen, das anstelle eines älteren Gasthauses 1778 errichtet wurde, spielte als Zentrum des kulturellen Lebens mit Theaterveranstaltungen, als kleines Verwaltungszentrum mit dem Eichamt, der Raiffeisenkasse und Brandversicherung und als Vereinstreffpunkt seit dem 19. Jahrhundert eine wichtige Rolle in der Gemeinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |