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Main-Kinzig-Kreis
Linsengericht
Altenhaßlau
  • Amtshofstraße 1
Ehemaliger Hanauischer Amtshof, heute Rathaus
Flur: 17
Flurstück: 79/4

Ehemaliger Hanauischer Amtshof, im Kern aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Nach Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg Umbau und Aufbau des Fachwerkgeschosses 1684/1686. Die großzügige Anlage besteht aus dem giebelständigem Haupthaus und der rechtwinklig dazu angeordneten ehemaligen Zehntscheune. Der Hof wird zur Straße hin durch eine Mauer aus Sandsteinquadern geschlossen, in die als Spolien die Reste des 1890 abgebrochenen Tores, zwei Pfostenkapitelle und ein Stein mit der Inschrift "Wilhelm Kuchemeister 1556“ eingelassen sind. Ludwig Bickell sah am Haupteingang noch deutlich die Datierung 1579030 und las daraus als Erbauungszeit das Jahr 1593 und eine Renovierung 1700. Heute ist die Umbauphase 1700 farblich hervorgehoben, das Erbauungsjahr dagegen nur noch schwach erkennbar. 1813 erwarb die Familie von Carlshausen das Anwesen für 2495 Gulden.

Der Kaufvertrag beschreibt genau das Objekt:

a) Das Hauptgebäude, welches 6 Zimmer, 1 kleinen Saal, 1 Küche, 1 Keller und 2 Boden enthält mit dem, was drinnen niet- und nagelfest ist.

b) eine Holzremise mit Keller

c) 1 Scheune mit Stallung

d) mehrere Schweineställe mit Böden

e)1 Vieh- und Pferdestall nebst Backofen

f) neben dem Hofraum 1 kleinens Gemüsegärtchen mvon 20 Ruten.

Die ganze Hofreite soll einen Flächengehalt von 3 Werk und 20 Ruten umfassen.

1907 verpachtete die Familie von Carlshausen das den Amtshof als Gemeindehaus an die Kirchengemeinde. 1907 wurden ein Kindergarten und eine Schwesternstation eingerichtet. Das Gebäude wurde im Laufe der Jahre zum Sozialzentrum der Gemeinde. 1981 kaufte die Gemeinde Linsengericht den Amtshof von Erben der Familie von Carlshausen um ihn zum neuen Verwaltungszentrum auszubauen. Die Zehntscheune mußte aufgrund statischer Mängel in der 1991 abgeschlossenen Sanierung abgebrochen und in alter Form wieder errichtet werden.

Repräsentatives Wohn- und Amtshaus mit traufseitig sieben, giebelseitig drei Achsen. Massives, verputztes Erdgeschoss mit Eckquaderung, gekuppelten Fenstern und mittiger Erschliessung über Portal in stichbogigem, profiliertem Sandsteingewände datiert 1700, darüber farbig gefasstes Wappen der Familie von Carlshausen. Südlich des Eingangs zugesetzter Kellerhals, Sandsteingewände mit einfachem Rundbogen, im Scheitel das Hanauer Wappen und die Jahreszahl 1684. Obergeschoss in reich mit Nasen, Balustern und Feuerböcken dekoriertem Sichtfachwerk, an den Bundständern Mannfiguren mit geschwungenen Armen und Kopfeckbändern. Breit abgewalmtes Krüppelwalmdach mit Aufschiebling und stehenden Gauben, Giebel mit Rundschindeln verkleidet. An der Südwestecke Eckquader mit der Inschrift "ANNO ... Schultheis Johann Burckhart Weigel wardt dieses Ambthaus erbauet“.

Rechtwinklig dazu auf geknicktem Grundriss die ehemalige Zehntscheune, zwei eingeschossige, traufständige Putzbauten auf Sandsteinsockeln unter hohem Satteldach mit stehenden Gauben. Die Zehntscheune wurde 1544 errichtet, der westliche Teil mit zwei kleinen spätgotischen Vorhangbogenfenstern, im kleinen Vorbau ein zugesetztes Tor. Auf den Kämpfersteinen die Inschriften "IB Weigel Ambtsschultheis“ und "Iohannes Burckhard Weigel Ambtsschultheis erbaute mich“. Nach ihrer Zerstörung im Dreißigjährigen Krieg wurden sie 1686 wieder aufgebaut. Im Zuge der Sanierung des Amtshofes wurde sie 1990/91 in das neue Rathaus integriert


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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