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Giebelständiges, zweigeschossiges ehemaliges Wohnstallhaus von 1780 auf niedrigem Sandsteinsockel in Sichtfachwerk. Im Erdgeschoss schlichtes Fachwerk, im Obergeschoss doppelt verriegelte K-Streben an Bund- und Eckständern, Giebel verschindelt, Krüppelwalmdach mit aufschiebling. Die Hofseite annähernd achsensymmetrisch, im Obergeschoss mit je zwei gekuppelten Fenstern in den Außenachsen, im Erdgeschoss zentrale Erschliessung in der Mittelachse, integrierter massiver Stallteil im hinteren Drittel des Erdgeschosses, heute umgebaut, darüber Rähm mit Inschrift und Datierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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