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In markanter Lage an der Kreuzung Gelnhäuser- und Hauptstraße eineinhalb-zweigeschossige Villa von 1904 auf hohem, rustizierten Sandsteinsockel. Verputzter Massivbau auf annähernd quadratischem Grundriss unter hohem Manssarddach, an der Giebelseite als breiter Krüppelwalm mit Fledermausgauben ausgebildet. Betonung der Mittelachse durch Zwerchhäuser mit kleinen Walmdächern, straßenseitig über einem Altan mit aufgesetztem Balkon, rückseitig über der hochgezogenen Eingangsachse mit überdachter Haustür, flankiert von zwei Fensterchen im Erdgeschoss, einem großen, unterteilten Rundbogenfensters im Obergeschoss und einem kleinen Fensterband im Zwerchhaus. In der gut erhaltenen Villa sind die originalen Galgenfenstern mit geteilten Oberlichtern und die Klappläden erhalten. Datierung im Sturz der Eingangstür.
Schönes Beispiel einer kleinen Villa im aufkommenden Heimatschutzstil.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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