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Große Streckhofanlage um 1800 in prägnanter Ecklage mit Fachwerkwohnhaus und Sandsteinscheune, gemeinsames Krüppelwalmdach mit Aufschiebling und profiliertem Ortgang. Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit achsensymmetrischer Fassadengliederung zu fünf Achsen, alle Fenster mit Klappläden. Anschliessend zweigeschossige Stallscheune aus dem späten 19. Jahrhundert in Sandsteinquadern mit Stichbogenfenstern und horizontaler Gliederung durch Stockwerksgesims und Wasserschlag am Sockel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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