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Zweigeschossiges, giebelständiges wohnhaus einer Hofanlage aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Fachwerkbau auf niedrigem, Sandsteinsockel. Fachwerk des Erdgeschosses freiliegend, Obergeschoss und Giebel mit Rundschindeln verkleidet, Satteldach. Traufseite achsensymmetrisch mit zentraler Erschliessung, im hinteren Teil ehemaliger Stall in Sandsteinquadern, heute zu Wohnraum umgebaut.
Handwerklich schön gearbeitetes Metallltor mit reich dekoriertem Mittelanschlag und Schloss mit seitlich geführter Klinke um 1900.
Bogenpflaster im Hof aus Blaubasalt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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