Hauptstraße 16
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Main-Kinzig-Kreis
Linsengericht
Altenhaßlau
  • Hauptstraße 16
Evangelische Wilhelmskirche
Flur: 18
Flurstück: 350/2

Altenhaßlau war Pfarrort des gleichnamigen Kirchensprengels, zu dem die 5 Dörfer des Gerichtsbezirks Hasela gehörten: Altenhasslau, Eidengesäß, Geislitz, Lützelhausen, Großenhausen, Hof Eich sowie die heutige Wüstung Ettengesäß-Weißkirchen mit der nur noch archäologisch nachweisbaren Kirche St. Veith. Die Pfarrei gehörte zum Archidiakonat des St. Peter- und Alexanderstiftes Aschaffenburg, das Patronat hatte nach einer Urkunde von 1438 Hanau inne. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts war sie dem Marien- und Magdalenenstift in Hanau inkorporiert.

Auf erhöhtem, ummauertem Kirchhof anstelle einer fränkischen Kapelle um 1230 errichtete Saalkirche mit mächtigem Chorturm und Spitzhelm über vier verschieferten Giebeln mit Schallarkaden. An der Südseite kleiner Sakristeianbau aus dem 14. Jahrhundert. In den Fünfziger Jahren Verlängerung des Langhauses nach Westen, dort ist ein beschädigtes Fünfpassfenster aus der frühgotischen Bauphase erhalten. Im Inneren Chor mit steilem Kreuzrippengewölbe auf schönen Knospenkonsolen aus der Bauhütte der Gelnhäuser Marienkirche. Nachdem man seit 1728 über eine Vergrößerung der schmalen Fenster diskutierte, wurden unter dem Pfarrer Ernst August Hassenpflug 1752-53 erhebliche Umbauten an der Kirche durchgeführt. Das Schiff erhielt hochrechteckige Stichbogenfenster in Sandsteingewänden, ein neues Satteldach mit spitzgiebligen Gauben und profiliertem Ortgang, die ehemaligen Portale an der Süd- und Westseite wurden vermauert. In der östlichen Turmfassade wurde ein zweiflügliges Eingangstor mit Stichbogen und querliegendem, vermauertem Okulus eingebaut. Im Inneren wurden neue Emporen, Gestühl, Kanzel und Altar eingebaut. Aufgrund der äußerst knappen Mittel war die Ausführung derart bescheiden, dass bereits bei der Fertigstellung am 2. Ostertag 1753 die neue Empore ("Bohrbühne") an der Kanzelseite beim Morgengottesdienst einstürzte und darunter 60 Frauen begrub, von denen 9 schwer und 4 leicht verletzt wurden. Von den 25 Personen, die auf der Empore saßen, wurden 3 verletzt. Die Behandlung der Verletzten kostete 16 Gulden, das Schmerzensgeld 14 Gulden. Im Juni stürzte ein Teil der neuen Holzdecke herab, die von Hanauer Handwerkern erneuert wurde. 1776 wurde eine neue Orgel von Orgelbaumeister Zinck aus Wächtersbach eingebaut, die alte Orgel von Orgelbaumeister Zuck aus Ostheim wurde an die Burggemeinde verkauft. Bei der Kirchenerweiterung wurde 1957 ein Teil der Emporen wieder entfernt.

In der Kirche Grabplatten der Familie des Amtsschultheissen Johann Burkard Weigel und des Pfarrers Pankratius Weizel, 1729.

An der Süd- und Ostseite des Turms neun reich dekorierte Sandsteingrabplatten des 17. und 18. Jahrhunderts. Darunter der - offenbar bereits lange zu Lebzeiten errichtete - Grabstein des Amtsschultheißen Johannes Burckhart Weigel und seiner Ehefrau Katharina (Nr. 8 ) mit der Aufschrift: "Ao 1672 den 25.May liesen zwey Eheleut diesen Stein setzen der wohl ehrenveste und manhafte Herr Johannes Burckhart Weigel dieserzeit Ambst Schultheis des Ambts Altenhaslau und die viel ehren und tugendsame Frau Chatarina Weigelin geborene Forsterin." Im Unteren Feld steht zu lesen: "Jesus hat mit seinem Sterben uns erlöst vom andern Todt von der ewigen Seel Verderben aus der jämmelichen Noth. Wie uns die Schrift erkläret aller Orthen tröstlich lehret Todes Stachel sey verloren Leben sey auserkoren.

Nr. 1 Johann Friedrich Weigand Walter, Candidatus Theologiae, gest. 1720

Nr. 2 unleserlich

Nr. 3 Friderica Christina Maria geb. von Botzheim, gest. 1745

Nr. 4 Pfarrer Ernst August Hassenpflug, gest. 1784

Nr. 5 Helfrig (?)

Nr. 6 Jungfer Maria Ernestina Gebhard (?), 1728

Nr. 7 unleserlich

Nr. 8 Johann Burkhard Weigel und Ehefrau Catharina, 1672

Nr. 9 unleserlich, gest. 1710

Zur Schulstraße einfriedung des ehemaligen Kirchhofs durch hohe Sandsteinmauer mit Stützpfeilern, Erschliessung über eine Mauerpforte mit Stichbogen, zur Hauptstraße Begrenzung durch niedrige Sandsteinmauer mit Metallzaun, das Tor mit geschupptem Mittelanschlag und Kompositkapitell aus dem 19. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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