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An den alten Kirchhof grenzender giebelständiger Streckhof um 1700 mit hohem Giebel, Krüppelwalmdach und Aufschiebling. Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus. Die originale Lage und Größe der kleinen Galgenfenstern sind erhalten. Achsensymmetrische Traufseite mit gekuppelten Fenstern und zentraler Erschliessung in der Mittelachse.
Stallscheune in Sandsteinquadern mit Fachwerkobergeschoss 18. Jahrhundert, Ausfachung in aufrecht gestellten Ziegeln, Krüppelwalmdach mit alter Bieberschwanzdeckung. Die rückwärtige Giebelwand komplett in Sandsteinquadern mit altem Giebelbehang aus Bieberschwänzen.
Gegenüber zweite Scheune in Fachwerk mit hohen Diagonalstreben und Lehmsteinausfachung, zentralem Einfahrtstor und Satteldach mit Aufschiebling, spätes 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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