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Auf großem Eckgrundstück zweigeschossiges, fünfachsiges Wohnhaus um 1800. Fachwerkbau auf niedrigem Sandsteinsockel mit Wasserschlag, einfaches Sichtfachwerk mit kräftigen Eckständern und Stockwerksschwellen, Eingang traufseitig, Krüppelwalmdach mit stark profiliertem Kranzgesims und Aufschiebling. Repräsentatives Gebäude in ortsbildprägender, zentraler Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |