Hauptstraße 28
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Main-Kinzig-Kreis
Linsengericht
Altenhaßlau
  • Hauptstraße 28
Flur: 18
Flurstück: 294/1

Klassizistisch anmutendes, traufständiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Auf niedrigem Sandsteinsockel zweigeschossiger, schlichter Fachwerkbau mit Profilierungen an Grund- und Stockwerksschwelle, Ortgang und Hahnenbalken, Satteldach mit Aufschiebling. Achsensymmetrische Fassade mit 5 hohen, zweiflügligen Fenstern, je zwei in den Außenachsen gekuppelt. Im Erdgeschoss in der Mittelachse zweiflüglige Eingangstür mit geteiltem Oberlicht. Der westliche giebel in Sandstein. Von der Straße abgesetzt durch kleinen Vorgarten mit Einfriedung aus niedriger Sandsteinmauer mit Metallstaketenzaun und -tor.

Die traditionelle, strenge Hausgliederung wurde durch höhere Geschosse und größere Fenster dem Geschmack des Klassizismus angepaßt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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