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Das in gefälligen Formen des Heimatschutzstils errichtete Schwesternheim wurde am 10.8.1930 eingeweiht. Eingeschossiger, traufständiger Putzbau auf hohem Kellersockel aus rustizierten Sandsteinquadern, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Akzentuierung der Mittelachse durch den risalitartig vorgezogenen Hauseingang, das darüber angeordnete gleich breite Dachgaubenband und die blockhafte Eingangssituation mit zweiläufiger Treppe, rustizierten, gestuften Wangen und integriertem Eingang zu einem Abstellraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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