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Auf Sandsteinsockel eingeschossiges, giebelständiges Wohnhaus in schlichtem Sichtfachwerk aus der ersten Hälfte 19. Jahrhunderts, das Satteldach mit Zwerchhaus und Drempel in dünnen Hölzern um 1900 aufgesetzt.
Das Fachwerk mit profiliertem Stockwerksgesims und schräg gestelltem Zahnschnitt. Hofseitige Traufseite fünfachsig, Erschliessung in der Mittelachse über einläufige Außentreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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