Hofstraße 3a (Kutscherremise) und 3 (Pächter- und Gesindehaus)
Hofstraße 2
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Main-Kinzig-Kreis
Linsengericht
Altenhaßlau
  • Hofstraße 2
  • Hofstraße 3a
  • Hofstraße 3
Ehemaliges Rittergut von Carlshausen
Flur: 18
Flurstück: 320/5, 324/1, 324/3

In der ersten urkundlichen Erwähnung Altenhasslaus im Jahre 1240 wird der Ritter Schlehdorn von Hasela genannt, der hier einen Hof besaß. Die Familie von Schlehdorn zählte zu den Burgmannen der Burg Gelnhausen und ihre Güter, ehemals konradinische oder alt-büdingische Reichslehen, waren Reichsgut. Die Familie starb 1330 aus, der Hof fiel auf dem Erbweg an Ritter Friederich von Hutten, 1338 versetzten sie ihn an die Herren von Kolling. 1383 verhandeln Hutten und die Stiftsherren von Aschaffenburg um Gültzahlungen aus dem Hof, die dem Stift zustehen. Heinrich von Hutten wird noch 1444 in einem Pachtvertrag als Nachkomme der Ritter von Schlehdorn bezeichnet. 1564 wird der alte Hof der Familie von Schlehdorn abgebrochen, der neue Hof heißt "Reiffenberger Hof“. 1616 erbt Eva von Lauther, geborene von Hutten, den Hof und kann die Aschaffengurger Rechte ablösen. 1675 erwarb der Obrist Sevres Mathieu D''Olne den Hof, 1741 geht er an Philipp Kilian von Drach, dessen Schwiegersohn Wilhelm Ludwig Meyer, der später geadelt wird und als "von Meyerfeld“ ihn erbt und 1797 an Johann Peter Freiherr von Leonhardi verkauft. Lehnsherren waren inzwischen die Kurfürsten von Hessen-Kassel. Leonhardi verkaufte am 9. Juli 1803 das Hofgut für eine Summe von 20 000 Gulden an Carl Friedrich Buderus, der es von Kurfürst Wilhelm I. als Lehen erhielt. Zu dieser Zeit war der 1759 in armen Verhältnissen geborene Buderus vom einfachen Beamten zum Geheimen Kriegsrat und Kabinettkassen-Direktor in Diensten des Kurfürsten Wilhelm I. aufgestiegen. Als Vermittler wirkte beim Verkauf der befreundete Frankfurter Münzhändler Meyer Amschel Rothschild mit, der auch den Erhalt der zahlreichen Lehns- und Kaufbriefe quittierte. Über den Verbleib der Unterlagen ist nichts bekannt. Neben dem Hofgut mit Gutshaus, Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und zwei großen, von Sandsteinmauern eingefassten Gärten gehörte auch der 1717 ummauerte "Große Garten“ jenseits der Eidengesäßer Straße zu dem Anwesen. Zusätzlich hatte Buderus das "von Boyneburg`sche Gut“ nach dem Tod des letzten Nachkommens dieses Zweiges der Familie von der reichsfreien Ritterschaft Kantons Rhön-Werra gekauft. Die Wirtschaftsgebäude dieses Gutes lagen innerhalb der Kaiserpfalz von Gelnhausen.

Den künstlerischen Höhepunkt der Gartenanlagen stellt der 1806 nach Plänen des mit Buderus befreundeten Kasseler Architekten Heinrich Christoph Jussow im Großen Garten errichtete Pavillon in "chinesischem Stil“ dar.

Die Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Gebäude wurde durch den Hanauer Baurat und Major Jakob Friedrich Heerwagen, die Neuanlage der Gärten durch den Konsistorialrat Carl Friedrich Blum ausgeführt. Zum Bau der Gartenmauer ließ Carlshausen im Jahre 1816 40 Wagen Sandsteinquader der Ringmauer der Kaiserpfalz hierher bringen, bis Kurfürst Wilhelm II. jede weitere Schädigung der Pfalz verbot. Die heute im Lapidarium der Pfalz ausgestellten Kaminwangen, die evtl. aus dem Obergeschoss des Palas stammen, wurden als Treppenwangen verarbeitet.

Ein neues Herrenhaus wurde 1850 von Forstmeister Friedrich Carl von Carlshausen errichtet. Nachdem 1983 der letzte Pächter, der ehemalige Landrat Hans Rüger den Hof verlassen hatte, stand das Anwesen leer. 1985 erwarb die Hessische Landgesellschaft den Hof mit Ausnahme des Herrenhauses und der angrenzenden Park- und Gartenfläche von den Erben der Familie von Carlshausen für 600000,00 DM, um ihn analog zum Hasselhof zu parzellieren und mit Einfamilienhäusern zu bebauen. Der Plan scheiterte an den denkmalrechtlichen Auflagen. 1991 wurde der Hof an die Objekt-Bau-GmbH Gelnhausen verkauft, die in Absprache mit der Denkmalbehörde einen Teil der Wirtschaftsbauten abbrechen und durch Neubauten an der gleichen Stelle ersetzen durfte. Erhalten blieben neben dem Herrenhaus das ehemalige Pächter- und Gesindehaus, die Remise und eine große Scheune am Hasselbach.

Mittelpunkt der Anlage ist das Gutshaus von 1850 in klassizistisch strenger Gliederung. Siebenachsiger, dreigeschossiger Sandsteinbau mit vorstehender Eckquaderung und Wasserschlag am Kellersockel unter einem breitem Krüppelwalmdach. Die mittleren drei Fensterachsen sind auf der Gartenseite als dreiseitiger Altan mit Zeltdach vorgezogen. Kellergeschoss mit drei Tonnengewölben.

Der schlicht gestaltete Bau weist als einziges Dekor eine Reihe kleiner Rosetten unter dem Ortgang, kleine gußeiserne Schutzgitter an den Fenstern des dritten Stockes und gerade, profilierte Verdachungen über den drei mittleren Fenstern der Bel-étage und der Haustür auf. In der Mittelachse Erschliessung über einläufige Außentreppe und zweiflüglige Kassettentür mit radial geteiltem Oberlicht und Wappenkartusche der Familie Buderus-von Carlshausen. Seitlich ein zweiter Zugang in einem angebauten Treppenhaus. Sämtliche Fenster zweiflügelig mit Sprossen, geteiltem Oberlicht und Klappläden. Wie zahlreiche Sandsteinbauten des späteren Klassizismus im Main-Kinzig-Kreis scheint der Bau ursprünglich zum Verputz vorgesehen, blieb aber wohl aufgrund der damals neu entstehenden Mode der Materialsichtigkeit unverputzt. Alle Räume des Erdgeschosses mit Stuckdecken und wandfesten Holzeinbauten und innenliegenden Klappläden.

Südlich Wohn- und Wirtschaftsgebäude des frühen 19. Jahrhunderts in schlichtem Fachwerk mit profiliertem Kranzgesims, Krüppelwalmdach und Aufschiebling; als moderne Zutat spitzgieblige Gauben. Das ehemalige Pächter- und Gesindehaus (Hofstraße 3a) fünfachsig mit zentraler Erschliessung in der Mittelachse. Hofzufahrt mit hohen, gebänderten Sandsteinpfosten und Kugelbekrönung.

Rechtwinklig dazu ehemals offene Kutschenremise (Hofstraße 3), Erdgeschoss massiv, Wohnbereich im Obergeschoss in teilweise verschindeltem Fachwerk. Krüppelwalmdach mit Resten von alter Biberschwanzdeckung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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