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Die Obermühle hat ebenso wie die Untermühle vermutlich schon um 1600 bestanden. Der Mahlmühle für Getreide wurde um 1796 von dem Müller Conrad Cristen eine Ölmühle angegliedert. Seit 1910 nur noch Betrieb der Mahlmühle, um 1920 still gelegt.
Auf großem Grundstück in unmittelbarer Nähe des Baches zweigeschossiges Wohnhaus mit verputztem, massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss mit halben Mannfiguren und gekreuzten Rauten in den Brüstungsfeldern unter vorkragendem Satteldach mit Aufschiebling. Das ins 18. Jahrhundert zu datierende Haus dürfte im späten 19. Jh. in historisierenden Formen erweitert worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Baum |