Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auf älteren Mauerresten durch die Ritter von Fischborn gegründete Hofanlage, 1584 und 1590 in den Lagerbüchern der Stadt Orb als Eigentum der Fischborner eingetragen. Nach dem Aussterben der Familie kam er ebenso wie die Fischborner Burg in Besitz der Familie von Forstmeister. 1745 überließ diese es wegen Schuldforderungen der Rheingräfin Daun. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden weitere Flächen gerodet und die Hofanlage zur modernen Reitanlage ausgebaut, ihr historischer Kern blieb weitgehend unangetastet. Großer Vierseithof in einem Tal westlich von Bad Orb an der Gemeindegrenze zu Biebergemünd-Kassel gelegen. Zweigeschossiges Wohnhaus des 18. Jahrhunderts mit massivem Erdgeschoss, Fenster- und Türgewände in Sandstein, Obergeschoss Fachwerk, zur Hofseite verputzt, Fensterachsen zu zwei Dreiergruppen zusammengefasst. Stattliche Scheunen und Stallbauten in Mischbauweise, teils mit Ladeluken im Dachgeschoss. Die Hofanlage wird komplettiert durch einen Teich und einem Wirtschaftsgebäude. Alte Hofpflasterung in Buntsandstein erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |