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Main-Kinzig-Kreis
Bad Orb
  • Frankfurter Straße 2
  • Frankfurter Straße 2a
Altes Hospital, heute Rathaus
Flur: 2
Flurstück: 48

Angesichts der Armut der Orber Bevölkerung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entschloss sich die bayrische Regierung zu einer Reihe von sozialen Maßnahmen, zu denen auch der Bau eines Hospitals an der ebenfalls zu dieser Zeit neu gepflasterten Frankfurter Straße gehörte. Eine groß angelegte Spendensammlung im ganzen Königreich Bayern erbrachte die notwendigen finanziellen Mittel. Zum Bau wurden Steine des abgebrochenen Untertores verwandt. Der traufständige, zweigeschossige und ursprünglich unverputzte Sandsteinbau in biedermeierlich-klassizistischen Formen wurde laut einer später angebrachten Inschrift über dem Eingangsportal 1834 (Datierung falsch, Grundsteinlegung 15. Okt. 1838, Inbetriebnahme 1840) begonnen. Der repräsentative Bau zu fünfzehn Fensterachsen in schlichten Sandsteingewänden wurde streng symmetrisch gegliedert, die Horizontale betonte ein – inzwischen leider entferntes – umlaufendes Brüstungsgesims. Der moderne Putz spart die Eckquaderung und Sandsteingewände aus. Die Steinbrüstung der zweiläufigen Sandsteintreppe vor dem zentral angeordneten Eingang wurde modern ersetzt, giebelseitig ist die zweiläufige Treppe mit Sandsteinbrüstung noch vorhanden. Das flache Walmdach blieb erhalten. Der Fassade des einstmals qualitätvollen Gebäudes fehlen außer der Sandsteinbrüstung und dem umlaufenden Simsband auch die Klappläden, welche auf der alten Abbildung die im Klassizismus so wichtige horizontale Streckung betonten. 1841 wurde eine heute noch erhaltene Hauskapelle eingebaut. Das Hospital, das gleichzeitig als Altenheim, Krankenhaus und allgemeine Wohlfahrtseinrichtung genutzt wurde, war als Selbstversorgerbetrieb mit eigener Quelle, Landwirtschaft und Viehzucht konzipiert. Davon zeugt noch die Größe des mit einer Sandsteinmauer (in einer Mauernische kleiner Brunnen) eingefriedeten Areals, das heute modern überbaut ist. Um 1885 wurde ein historistischer Wohnbau auf T-förmigem Grundriss neben dem bayerischen Bau errichtet. Zweigeschossiger, traufständiger Massivbau unter Walmdach mit Zwerchhaus, flankiert von zwei Gauben. Gliederung der vierachsigen Fassade durch Mittelrisalit mit Balkon, Eckquaderung und umlaufenden Simsbändern. Im rückwärtigen Teil Bettentrakt mit vorgelegtem durchlaufendem Balkon im ersten Obergeschoss. Durch einen zweiachsigen Gelenkbau wird das Haus mit dem Ursprungsbau verbunden.  


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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