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Winkelförmige Hofanlage aus dem 18. und 19. Jahrhundert, bestehend aus 2 Wohnhäusern und einer stattlichen, an die Stadtmauer angebauten Sandsteinscheune. Zur Straße zweigeschossiges, giebelständiges Wohngebäude auf Sandsteinsockel, asymmetrische Auskragung im ersten Obergeschoss. Im Anschluss dreigeschossiges Gebäude in einfachem Fachwerk über niedrigem Sockel, im Erdgeschoss ehemals Stall. Gut erhaltenes Beispiel einer größeren Hofanlage in den begrenzten Orber Platzverhältnissen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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