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Giebelständiges, inschriftlich auf 1669 datiertes, dreigeschossiges Gebäude. Auf massivem Erdgeschoss zwei Fachwerkobergeschosse mit profilierten Rähmzonen, Andreaskreuzen, geschweiften Feuerböcken und Fußbändern im ersten Obergeschoss, das zweite Obergeschoss in schlichteren Formen mit Fensterreihung aus dem 18. Jahrhundert. Historistische Haustür erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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