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Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhundert mit zwei Fachwerkgeschossen über massivem Erdgeschoss. Giebelseite in Sichtfachwerk mit hohen Diagonalstreben, Andreaskeuzen, beschnitzten Eckständern und profilierten Rähmzonen, traufseitig die ursprüngliche Verteilung der kleinen Fenster ablesbar. Schlichtes Satteldach mit störenden modernem Gaubenband.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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