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Das nach der Übernahme der Saline 1819 durch Bayern erbaute Zollhaus diente zur Kontrolle der Salzproduktion und des Verkaufs. Es bildete den südwestlichen Abschluss des ehemaligen Sudhofs. Qualitätvoller, klassizistischer Massivbau aus Sandsteinquadern, zweigeschossig auf quadratischem Grundriss unter überkragendem Pyramiddach, in der Firstspitze ein zentraler Kaminkopf. Profilierte Segmentbogenfenster mit Sohlbänken auf diamantierten Konsolen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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