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Außerhalb der Orber Stadtbefestigung gelegen, wird das Haus dem Henker als Wohnstatt zugeschrieben. Laut Urkunden existierten in Orb ein Hochgericht (kurmainzisches Jurisdiktionalbuch 1664) und ein Galgenberg (Schwörbuch 1606). Freistehender, zweigeschossiger und dreischiffiger Fachwerkbau, die beiden Außenachsen turmartig um ein Geschoss erhöht, am massiven Erdgeschoss in das Jahr 1707 datiert, im Kern evtl. 16. Jahrhundert. 1937 wurde das geschichtsträchtige Gebäude weitgehend erneuert. Im Erdgeschoss Fensterrahmungen aus Sandstein mit umlaufender Nut, an den Eckständern der Fachwerkobergeschosse eingeschnürte Dreiviertelrundstäbe und Mannfiguren, in den Brüstungsfeldern Reihung von Fußeckbändern. Alle Fenster sind zweiflügelig mit Bleisprossen. Auf den Ecktürmen Walmdächer mit Aufschiebling, der Mittelteil unter Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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