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Main-Kinzig-Kreis
Bad Orb
  • Molkenbergstraße 6
Obertor und ehemaliges Gefängnis
Flur: 3
Flurstück: 154

Letzter Torturm der Stadtbefestigung. Während das Jössertor 1823 und das Untertor 1838 niedergelegt wurden, blieb das bis 1945 als Gefängnisbau genutzte Obertor bestehen. Durch dieses Tor verließen die Salzfuhrleute die Stadt in Richtung Villbach, um den Eselsweg zu erreichen. Fünfgeschossiger Torturm in Massivbauweise auf rechteckigem Grundriss, die vier Giebel unter Kreuzdach mit später zugefügter, gestufter Laterne. Rundbogiges Durchgangstor, an der Schauseite Mainzer Rad und Okuli. Nördlich ein in bayerischer Zeit angebauter langgestreckter, zweigeschossiger Wach- und Gefängnisbau. Über hohem Sandsteinsockel ein verputztes, massives Halbgeschoss mit Rundbogenfenstern, darüber ein ehemals verputztes Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk mit hohen Diagonalstreben. Die gleichmäßig gereihten Fenster zweiflügelig mit Oberlicht, Segmentbogen und Klappläden.  


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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