Sauerbornstraße 2
Sauerbornstraße 2
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Main-Kinzig-Kreis
Bad Orb
  • Sauerbornstraße 2
Ehemaliges Landgericht
Flur: 6
Flurstück: 35/3

1821/22 als königlich bayerisches Landgericht erbaut, diente das Amtsgebäude später auch als preußisches und hessisches Amtsgericht. Es gehört zur Gruppe der "bayerischen“ Gebäude, die unter König Ludwig I. erbaut wurden. Der ursprünglich fünfachsige und zweigeschossige Bau wurde 1864 um je drei Fenster auf elf Achsen erweitert. Achsensymmetrischer Putzbau auf Sandsteinsockel, horizontale Gliederung durch Stockwerks- und Sohlbankgesimse, zweiflügelige Rundbogenfenster mit Klappläden, schlichtes Satteldach. Erschließung in der Mittelachse über kleine Freitreppe und zweiflügelige Tür in Sandsteingewände mit Verdachung auf Konsolen. Da die bayerischen Gebäude in Orb im allgemeinen aus Sandstein errichtet wurden und unverputzt blieben, ist anzunehmen, dass auch das Gericht erst nachträglich verputzt wurde. Im ehemaligen Sitzungssaal ein großes Wandgemälde als Seccomalerei auf Putz aufgetragen, 1958 geschaffen von Maler Markard im grafischen, abstrahierenden Stil der fünfziger Jahre. Breite: 5 m, Höhe: 3,30 m. Die Thematik des Bildes beschäftigt sich mit der Rechtsprechung: rechts zwei Richter in Roben, 1 Beisitzer hinter einem Schreibtisch mit Tintenfass und Feder. Links im Bild eine gebeugte, kniende Frauenfigur und Justitia mitSchwert, welche die Arbeit der Richter überwacht. Aus der Bauzeit sind Kassettentüren mit originalen Langbändern erhalten.  


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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