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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf verputztem Kellersockel aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Sichtfachwerk am Straßengiebel mit negativen Rauten in den Fensterbrüstungen, an der Traufseite mit hohen Diagonalstreben. Die Traufseite achsensymmetrisch gegliedert, die jeweils fünf Fenster sind zu drei Achsen zusammengefasst. Erschliessung traufseitig über Außentreppe in der zentralen Achse, Satteldach mit Aufschiebling. Reste der straßenseitigen Einfriedung mit halbhoher Sandsteinmauer erhalten.
Repräsentatives, das Ortsbild prägendes Bauernhaus des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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