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Eingeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert in schlichtem Fachwerk auf massivem Sockel. Satteldach mit Kniestock und Aufschiebling im frühen 19. Jahrhundert aufgesetzt. Traufseitige Erschliessung in der Mittelachse über zweihüftige Außentreppe, flankiert von ehemals zwei, heute nur noch einem hochgelegenem Flurfensterchen und je zwei gekuppelten Fenster in den Außenachsen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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