Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Entstehung der Hain-Gründauer Mühle ist unbekannt. 1630 hatte Clos Wagner die Mühle für drei Jahre gepachtet, wahrscheinlich 1781 Neubau, Bannmühle der Herrschaft Ysenburg-Büdingen bis 1851/56, 1870-1886 in Besitz von Müller Hühn, seither in Familienbesitz. Mühle 1919 erweitert, in den 1960er Jahren Einstellung des Betriebs.
Zweigeschossiges Wohnhaus in Sichtfachwerk mit profiliertem Schwellenkranz, Erdgeschoss massiv, Fenster- und Türgewände in Sandstein. Erschliessung über zwei Türen mit Stichbögen, der rechte im Schlussstein auf 1781 datiert, der linke unter schönem Jugendstilvordach aus zweifarbigem Glas, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling, Wohnbau mit Klinkeranbau erweitert.
Rechtwinklig dazu zweigeschossiger Mühlenbau von 1919 in Backstein mit kleinteiligen Industriefenstern mit feinen Eisenprofilen, horizontal gegliedert durch Ecklisenen und gestufte Giebelgesimse, horizontal mit Simsband und Zahnschnittreihe, Krüppelwalmdach mit Drempel und angeschlepptem Vordach. Giebelseitig angeschlossen Wirtschaftsgebäude in Ziegeln und Sandstein mit Fachwerkgiebel
An der östlichen Seite langes Stallgebäude mit Tür- und Fenstergewänden in Sandstein und Fachwerkaufbau kombiniert mit Scheunenteil mit großem Einfahrtstor, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling, auf der anderen Seite Satteldach.
An der vierten Seite, dem Wohnhaus gegenüber, große massive Stallscheune mit Tür- und Fenstergewänden in Sandstein und weit vorkragendem Satteldach auf großen Bügen.
Der Mühlbach zweigt von der Gründau ab und fließt zwischen einer hohen Böschungsmauer aus Sandstein unter einem kleinen Klinkergebäude mit kleinteiligen Industriefenstern aus Eisenprofilen hindurch. Die Wasserzufuhr läßt sich durch ein Wehr mit drei kleinen Schleusen im Handbetrieb regulieren.
Großes, seit 1919 weitgehend unverändertes Mühlenanwesen, das in seiner Größe noch seine einstige Bedeutung erahnen läßt. Aus historischen Gründen ist die vierseitige Mühlenanlage als Sachgesamtheit mit Wohnhaus, Stallscheunen, Mühlengebäude, Hofpflaster und Mühlbachschleuse geschützt
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |