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Evangelisches Gemeindehaus erbaut ab 1715, bis 1919 Pfarrhaus. Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus in kräftigem Sichtfachwerk mit Vorform der Mannfiguren an den Bund- und Eckständern im Obergeschoss und profiliertem Schwellenkranz, Satteldach mit Aufschiebling. Dreizoniger, zweischiffiger Aufbau, in der östlichen Außenachse zwei gekuppelte Fenster, dazwischen eine Doppelstütze, Erschliessung traufseitig.
Sehr schönes repräsentatives Anwesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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