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Main-Kinzig-Kreis
Biebergemünd
Bieber
  • Am Pflaster 3
  • Am Pflaster (B 276)
  • Am Pflaster 5
Sachgesamtheit Ehemalige Forstamt mit Nebengebäuden
Flur: 7
Flurstück: 56/2, 68/7

In kurhessischer Zeit wurde auf einer großen Eckparzelle am Ortseingang, dem sogenannten "Dalles", ein locker angeordnetes Verwaltungszentrum aus Amtshaus, Gefängnis und Scheune errichtet. Nach der Übernahme des Biebergrunds durch Preußen wurde das alte Amtshaus 1866 durch ein repräsentatives Amtsgericht ersetzt. Nach Auflösung des Amtsgerichtes 1932 diente das Gebäude als Forstamt.

Vor der Anlage komplettiert das repräsentative Kriegerdenkmal für die Gefallenen des deutsch-französischen Krieges das Justizensemble. Von zwei Linden gerahmtes Kriegerdenkmal zur Erinnerung an die Gefallenen des deutsch-französischen Krieges 1870/71, vom Bieberer Kriegerverein 1875 errichtet.

Hohes Denkmal in antikisierender Form aus Sandstein. Auf profiliertem Sockel ein rechteckiger Schaft mit gerahmten Schriftfeldern und vierseitiger, giebelförmiger Bekrönung, darauf ein polygonaler Säulenstumpf als Podest für einen lebensgroßen Siegesengel mit Palmzweig und Lorbeerkranz in hellem Kalkstein.

Amtsgericht: zur Straße traufständiger, zweigeschossiger Sandsteinbau. Horizontale Gliederung durch Gurtgesimse, die Fenster mit Stichbögen, am Giebel begleitender Treppenfries. Erschließung giebelseitig über Freitreppe.

Rechtwinklig dazu das ehemalige Gefängnis von 1860, ein zweigeschossiger, giebelständiger Sandsteinbau in spätklassizistischen Formen. Achsensymmetrische dreiachsiges Fassade mit Werksteingewänden und halbem Okulus im Dachgeschoss des Krüppelwalmdachs. Fenster mit Klappläden zu verschliessen. Im Erdgeschoss ehemals Gefängnis, im Obergeschoss die Wohnung des Gerichtsdieners. Heute ist in dem Gebäude das Heimat- und Bergbaumuseum untergebracht.

Zur Straße eingeschossige Scheune aus Fachwerk über niedrigem Sockel, neu mit Brettern verkleidet, die das Ensemble ergänzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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