Am Pflaster 49
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Main-Kinzig-Kreis
Biebergemünd
Bieber
  • Am Pflaster 49
Sachgesamtheit Horasmühle
Flur: 7
Flurstück: 22/2

Die Horasmühle, auch Huthische oder Mützelische Mühle genannt, wurde 1720 von dem Ausschuss-Lieutnant Friedrich Huth eingerichtet. An der Stelle stand offenbar bereits früher eine Mühle, denn er beantragte, eine unterschlächtige Mühle an dem Platz "wo hiervon bereits eine Mühl gestanden" zu errichten. 1740/43 wird das Anwesen durch den damaligen Besitzer Johannes Mützel zur oberschlächtigen Mühle umgebaut Da die Einnahmen aus der Mühle nicht ausreichend waren, betätigte sich der Besitzer auch als Bäcker. Nach mehreren Besitzerwechseln kam die Mühle um 1770 in die Hände der Müllerfamilie Horas. 1960 wurde der Mühlenbetrieb eingestellt. Das Mühlrad wurde als Dekoration 1985 neu installiert, im Keller des Wohnhauses befindet sich noch ein alter Backofen.

Zur Straße giebelständiges, eingeschossiges schlichtes Fachwerkhaus auf hohem, massiven Wirtschaftsgeschoß, Satteldach mit Aufschiebling, Erschließung traufseitig über einhüftige Treppe.

Auf dem großen, von Bieber und Mühlbach an zwei Seiten begrenztem Grundstück komplettieren ein an das Mühlengebäude anschließendes Nebengebäude und eine freistehende Doppelscheune in Mischbauweise das Mühlenensemble.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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