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Giebelständiges, zweigeschossiges Klinkerwohnhaus um 1900. Dunkelrotbraune Klinkerflächen durch helle Bänder und Fenstergewände gegliedert. Sehr sorgfältig gearbeitetes Haus. Im Gegensatz zu anderen Orten gibt es in Bieber wenige diese Klinkerhäuser, welche die in anderen Dörfern und Städten die Ortserweiterungen um 1900 prägen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |