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Traufständiger, zweigeschossiger Sandsteinbau um 1870, im Erdgeschoss ehemals Stallkeller. Fünfachsiger Bau mit hohen, ehemals zweiflügeligen Fenstern mit Stichbögen und Oberlicht im ersten Obergeschoss. Satteldach mit Aufschiebling. Typischer Schulbau in der Region um diese Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |