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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus um 1700, das mit markantem Sichtfachwerk den Straßenraum prägt. Obergeschoss und zweizoniger Giebel mit Mannfiguren, Andreaskreuz und Diagonalstreben. Eckpfosten mit eingezogenem Baluster.
Das Erdgeschoss teilweise massiv unterfahren. Aufgeschobenes Satteldach. Giebel im ersten Dachgeschoss profiliert gerahmt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |