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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Massiver, zweigeschossiger Putzbau, fünfachsig unter Krüppelwalmdach, datiert auf 1825. Fenster- und Türgewände aus Sandstein. Der rückwärtig angesetzter Schlauchturm und Sirene, die bis vor wenigen Jahren auf die Nutzung als Rathaus und Feuerwehrstation verwiesen, wurden kürzlich im Rahmen einer Sanierung beseitigt, das Innere des Rathauses wurde entkernt. Heute dient das Gebäude als Vereinshaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |