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In unmittelbarer Nähe der Bahn gelegenes Doppelhaus in gleicher Machart wie Haus Nr. 2, nur je eine Achse schmaler. Kellergeschoss in Sandsteinquadern hier geschosshoch als Stallgeschoss ausgeprägt. Offensichtlich im Zusammenhang mit der neu eröffneten Spessartbahn erbaute Häuser, evtl. für Bedienstete der Bahn.
Sehr schöne und original erhaltene Häuser der Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |