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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Pfarrkirche und dem damit verbundene Wegfall des alten "Leichenhofes" (Wolf 1824, S. 161) um die Kapelle wurde am Ortsrand ein neuer Friedhof angelegt. Der nördliche, ältere Teil des Friedhofs von einer halbhohen Sandsteinmauer mit giebelförmigem Abschluss umgeben. Torpfosten aus Sandstein mit pyramidaler Bekrönung, eingraviert ANNO 1806. Seit der Anlage eines neuen Friedhofes am Ortsrand wird der Alte Friedhof nur noch für Familiengrabstätten genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |