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Großzügige, locker bebaute Dreiseitanlage des frühen 19. Jahrhunderts aus traufständigem, zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus unter Satteldach, im Obergeschoss verschindelt, ehemals flankiert von heute abgebrochener großer, eingeschossiger Stallscheune unter angeschlepptem Satteldach mit kleinem Fachwerkanbau und Stallgebäuden in Mischbauweise aus Sandsteinquadern und Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |