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Seit 1917 wurden die Gemeinden Wirtheim, Haitz, Höchst, Altenhasslau, Hailer , Meerholz und Kassel von dem "Elektrizitätswerk Kinzigtal“ mit Licht - und Kraftstrom versorgt. Im Jahre 1922 wurde das Elektrizitätswerk Gelnhausen an die Überlandzentrale angeschlossen. Um den vom Überlandwerk gelieferten Wechselstrom in Gleichstrom umzuwandeln, wurde 1926 für 109 450 Mark eine Gleichrichteranlage gebaut. Damit wurde im Elektrizitätswerk Gelnhausen kein eigener Strom mehr hergestellt.
Zweigeschossiger Industriebau mit flankierenden eingeschossigen Anbauten in repräsentativen Formen. Dreiachsiger Sandsteinbau mit achsensymmetrisch aufgebauter Fassade, hohe Fenster mit Oberlichtern, im Erdgeschoss rundbogig, Wechsel von Naturstein- und Putzflächen. Walmdächer, am nördlichen Seitenbau zu Mansarddach aufgestockt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |