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Freistehendes, zweigeschossiges Wohnhaus auf Basaltsockel, vermutlich Mitte 19. Jahrhundert. Dreizonigkeit der Traufseite mit Erschliessung in der Mittelachse. Unter der Verkleidung mit Rundschindeln ist ungestörtes schlichtes Fachwerk zu erwarten. Im Obergeschoss sind einige Bleisprossenfenster erhalten. Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |