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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
  • Gesamtanlage I
Oberberg (Alter Ortskern)

Keimzelle der kleinen Residenzstadt Birstein ist die auf einem steil abfallenden, schmalen Bergsporn am Südrand des Ortes gelegene Schlossanlage. Die Anlage wurde an Stelle der mittelalterlichen Spornburg als Residenzschloss der Fürsten von Isenburg-Birstein in einem großen Park errichtet, der sich an dem steilen Hang bis in die tief eingeschnittenen Täler von Reichenbach und Riedbach hinabzieht. Der alte Ortskern von Birstein entwickelte sich auf dem Bergrücken nördlich der Schlossanlage entlang der Durchgangsstraßen, der heutigen B 275 und der L 3195 und L 3196. Der eng bebaute, verwinkelte Ort weist als Residenz der Grafen von Isenburg die typische Infrastruktur einer solchen Genese auf: neben Gasthöfen, Beamtenwohnhäusern und meist in ehemaligen Handwerkerhäusern entstandenen Geschäften, prägen auch die Wohnhäuser der fürstlichen Familie und Verwaltungsgebäude. Da der Ortskern bei zwei großen Bränden 1684 und 1744 größtenteils vernichtet wurde, wird das Ortsbild überwiegend von Gebäuden aus dem 18. und 19. Jahrhundert geprägt. In den Randbezirken werden die Häuser kleiner, hier siedelten die Tagelöhner und weniger gut situierten Bürger. Kurz vor dem ersten Weltkrieg entstanden zwei neue Kirchen in Birstein: nach einem Brand wurde die evangelische Kirche neu errichtet, zur gleichen Zeit entstand ein reich ausgestattetes katholisches Gotteshaus.

Die Entwicklungsgeschichte von Birstein läßt sich bis heute am weitgehend ungestörten Ortsbild ablesen, daher ist der alte Ortskern mit seinem Schloss als Gesamtanlage aus historischen Gründen geschützt.

Zur Gesamtanlage I zählen folgende Anwesen und Straßen:

Schloss

Hauptstraße

1, 3, 5, 7, 9 (KD), 11

2 (KD), 4 (KD), 6, 8 (KD), 10 (KD), 12, 14, 16 (KD)

Kirchgasse

1 (KD), 3 (KD), 5 (KD), 7 (KD)

2 (KD), 4, 6 (KD)

Lauterbacher Straße

1, 5, 7

2 (KD),4 (KD), 6, 8, 10, 12

Schlossstraße

1 (KD), 3 (KD), 5, 7 (KD), 9 (KD), 11, 13 (KD), 15, 17, 19, 21, 23, 25 (KD), 27, 29

2 (KD), 4 (KD), 6 (KD), 8, 10, 12 (KD), 14, 16, 18

Schulweg

1 (KD), 3, 5 (KD)

2, 4 (KD), 6


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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