Am Riedbach 5
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Main-Kinzig-Kreis
Birstein
  • Am Riedbach 5
Sachgesamtheit ''Alte Mühle''
Flur: 14
Flurstück: 39

Die "Alte Mühle" -auch "Mühle unterm Berg" bzw. "Walzenmühle" genannt - erscheint in den schriftlichen Quellen Anfang des 17. Jahrhunderts. Als Eigentum der Herrschaft Isenburg wurde sie an die Müller verpachtet. 1629 betrug die Pacht 60 fl und ein fettes Schwein, 1647 waren als Jahrespacht 25 Achtel Korn und ein fettes Schwein von 100 Pfund Gewicht abzuliefern. Zum Ende des 17. Jahrhunderts erhöhte sich aufgrund der verbesserten wirtschaftlichen Situation der Mühle die Pacht. 1696 wurden zusätzlich die "Thiergartenmühle" und die Schlagmühle dem gleichen Müller verpachtet. Der Bannbereich der Mühle umfasste neben Birstein die Dörfer Hettersroth und Obersotzbach. Im 18. Jahrhundert wurden die Mühlen in Erbpacht an die Müllersfamilie Feuerstein, ab 1795 an deren Schwiegersohn Jacob Beppler und seine Nachkommen vergeben. 1812 war die Mühle baufällig, der Müller geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten u. a. wegen des verstärkten Kartoffelanbaues, der die Mahltätigkeit reduzierte. Später konnte die Mahlmühle um eine Ölmühle erweitert werden. 1852 löste der Müller Friedrich Höhn die Erbpacht mit 6100 fl. ab. 1913 wurde die inzwischen baufällige Mühle verkauft und still gelegt. Der neue Besitzer richtete in den Gebäuden eine Wollspinnerei und Kämmerei ein, die bis nach dem zweiten Weltkrieg existierte.

Zur Straße von einer hohen Mauer umschlossene Hofanlage aus dem frühen 19. Jahrhundert in barocken Formen auf großem Grundstück, unmittelbar an den Riedbach grenzend. Großzügige Anlage aus einem zweigeschossigen Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss und einem schlichtem Fachwerkobergeschoss unter hohem Krüppelwalmdach, einer breit gelagerten Scheune und kleineren Wirtschaftsgebäuden in konstruktivem Fachwerk. Die Scheune ebenfalls mit hohen Krüppelwalmdach. Das Giebelseite des Wohnhauses im ortstypischen Wechsel von Kurz- und Langschindeln behängt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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