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Teil der Gesamtanlage:
Unterberg
Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus einer Hofanlage um 1830 in verschindeltem Fachwerk, Satteldach mit Aufschiebling. Strenge, achsensymmetrische Gliederung der Fassade. Erschliessung traufseitig in der zentralen Achse über eine zweiflüglige Haustür mit Oberlicht. Haustür sowie Galgenfenster mit zweigeteiltem Oberlicht und Klappläden aus dem 19. Jahrhundert
Barocke Torpfosten mit Abschluss in Form stilisierter Pinienzapfen, inschriftlich datiert auf 1751, und das Tor aus der Erbauungszeit, datiert 1833.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |